Miettag

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete oder ein Wochenende. Bei Reservierung wird das Gerät in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt, bei einem Miettag muss das Gerät bis spätestens 20:00 Uhr desselben Tages zurück gebracht werden, ansonsten berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht gewährleistet werden, da es vorkommen kann, dass zugesagtes Gerät z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zu Verfügung steht. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, dass das Gerät so schnell wie möglich wieder zur Verfügung steht.

Mietpreis und Kaution

Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag 08:00 bis 20:00 Uhr bzw. ein Wochenende Samstagmorgen 08:00 Uhr  bis Sonntagabend 20:00 Uhr  incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.

Die Kaution ist bei Mietbeginn in bar zu entrichten. Die Höhe der Kaution wird auch durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längerer Mietzeit die Kaution entsprechend höher angesetzt wird.

Als Faustregel gilt, dass die Kaution mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss.

Die Höhe der Kaution errechnet sich wie folgt:

·          Gerät

·          1 Tag       Mietpreis   80,00 €  Kaution 200,00 €

·          2 Tage     Mietpreis  160,00 €  Kaution 350,00 €

·          W Ende   Mietpreis  130,00 €  Kaution 270,00 €

·          Hänger

·          1 Tag       Mietpreis    30,00 € Kaution   50,00 €

·          2 Tage     Mietpreis    60,00 € Kaution 100,00 €

·          W Ende   Mietpreis    50,00 € Kaution 100,00 €

Legitimation

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten und sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.

Abholung

Das Gerät sollte bis spätestens 9:00 Uhr am Miettag abgeholt werden. Am Wochenende spätestens am Samstag um 9:00 Uhr. Am Abholtag ist dann auch die Kaution in bar zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe, am  Miettag  um 20:00 Uhr und am Wochenende am Sonntag  um 20:00 Uhr, wird für jede angefangene Stunde 20%  des Tagesmietpreises berechnet.

Zustand der Mietgeräte

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich auf dem Mietvertrag festgehalten.

Reinigung

Das Mietgerät und der Hänger  ist gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand so gut wie bei Mietbeginn).

Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,00€ sofort zur Zahlung fällig.

Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Schäden zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte  ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.

Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgegebene Schutzkleidung zu tragen (Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille).

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietgerätes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Metgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).

Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportschäden, etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung

Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.