Miettag
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete oder ein Wochenende. Bei Reservierung wird das Gerät in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt, bei einem Miettag muss das Gerät bis spätestens 20:00 Uhr desselben Tages zurück gebracht werden, ansonsten berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht gewährleistet werden, da es vorkommen kann, dass zugesagtes Gerät z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zu Verfügung steht. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, dass das Gerät so schnell wie möglich wieder zur Verfügung steht.
Mietpreis und Kaution
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag 08:00 bis 20:00 Uhr bzw. ein Wochenende Samstagmorgen 08:00 Uhr bis Sonntagabend 20:00 Uhr incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
Die Kaution ist bei Mietbeginn in bar zu entrichten. Die Höhe der Kaution wird auch durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längerer Mietzeit die Kaution entsprechend höher angesetzt wird.
Als Faustregel gilt, dass die Kaution mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss.
Die Höhe der Kaution errechnet sich wie folgt:
· Gerät
· 1 Tag Mietpreis 80,00 € Kaution 200,00 €
· 2 Tage Mietpreis 160,00 € Kaution 350,00 €
· W Ende Mietpreis 130,00 € Kaution 270,00 €
· Hänger
· 1 Tag Mietpreis 30,00 € Kaution 50,00 €
· 2 Tage Mietpreis 60,00 € Kaution 100,00 €
· W Ende Mietpreis 50,00 € Kaution 100,00 €
Legitimation
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten und sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
Abholung
Das Gerät sollte bis spätestens 9:00 Uhr am Miettag abgeholt werden. Am Wochenende spätestens am Samstag um 9:00 Uhr. Am Abholtag ist dann auch die Kaution in bar zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe, am Miettag um 20:00 Uhr und am Wochenende am Sonntag um 20:00 Uhr, wird für jede angefangene Stunde 20% des Tagesmietpreises berechnet.
Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich auf dem Mietvertrag festgehalten.
Reinigung
Das Mietgerät und der Hänger ist gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,00€ sofort zur Zahlung fällig.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Schäden zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgegebene Schutzkleidung zu tragen (Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille).
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietgerätes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Metgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportschäden, etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Versicherung
Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.